Fragen und Antworten – reWork Jobs

Fragen und Antworten

Arbeitsplatz

Gibt es bestimmte Anforderungen an den Arbeitsplatz, wenn wir eine Person mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit einstellen? Z.B. Pensum, körperliche Belastung, ruhiger Arbeitsplatz etc.

Nein. Das ist stark abhängig von den jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten.

Ein Stellenprofil hilft, geeignete Personen zu finden:

  • Arbeitsplatz: z.B. Sitzen, Stehen, Bildschirm, Lärm etc.
  • Tätigkeiten: z.B. Telefondienst, Lagerarbeit, Projektleitung u.a.

Welche Einsatz- und Aufgabenbereiche sind besonders geeignet? Z.B. eher Hilfsarbeiten oder Stellen mit Berufskenntnissen?

Grundsätzlich ist alles möglich. IV versicherte Personen bringen individuelle Kompetenzen mit – vom Hilfsarbeiter bis zur Informatikerin.

Tipp: Berücksichtigen Sie die Ressurcen der entsprechenden Person und passen Sie Aufgaben sinnvoll an deren Leistungsfähigkeit an.

Gibt es Unterstützung für bauliche Anpassungen am Arbeitsplatz oder für Hilfsmittel? Z.B. eine rollstuhlgängige Rampe.

Ja, die IV kann je nach Situation finanzielle Unterstützung für bauliche Anpassungen oder Hilfsmittel bieten. Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Eingliederungsfachperson der IV.

Vermittelt reWork Job auch Personen für Lehrstellen oder Ausbildungen?

Ja. Wir decken befristete/unbefristete Arbeitsstellen wie auch Lehrstellen EFZ, EBA oder berufspraktische Ausbildungen PrA ab.

Rekrutierung

Was ist anders, wenn wir jemanden über reWork Job anstellen?

Der Prozess ist etwas anders. Normalerweise schreibt ein Unternehmen eine Stelle aus. Bewerbungen treffen ein und das Unternehmen prüft, wer die Kriterien erfüllt.

Mit reWork Job erstellen Sie ein Stellenprofil. Im Austausch mit der Eingliederungsfachperson der IV passen Sie Aufgaben und Pensum der geeigneten Kandidatin oder dem geeigneten Kandidaten an.

Ihr Vorteil: Sie erhalten klare Informationen zu fachlichen Kenntnissen, Leistungsfähigkeit, Ressourcen und Einschränkungen sowie ggf. notwendigen Begleitmassnahmen.

Wie finden wir passende Kandidaten oder Kandidatinnen?

Die Eingliederungsfachpersonen der IV suchen aufgrund des Stellenprofils geeignete Kandidatinnen und Kandidaten.

Wie können wir sicher sein, dass Kandidatinnen oder Kandidaten geeignet und genügend leistungsfähig sind?

Die Eingliederungsfachperson der IV kennt die Kandidatinnen oder Kandidaten und kann einschätzen, ob sie für die Stelle oder Ausbildung infrage kommen.

Die Eignung kann zusätzlich mit einem unverbindlichen Arbeitsversuch geprüft werden.

Anstellung

Wie läuft der Anstellungsprozess ab?

Es gibt verschiedene Varianten bis zum Abschluss eines definitiven Arbeitsvertrages:

  • Direkt nach der Rekrutierung
  • Nach einem unverbindlichen Arbeitsversuch (Dauer: 3 bis max. 6 Monate)
  • Dem Arbeitsversuch kann, sofern ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, eine Einarbeitungsphase mit Begleitung durch die IV folgen.

Wie wird der Lohn festgelegt?

Das Unternehmen legt den Lohn fest. Der Lohn muss der Leistung entsprechen (Leistungslohn).

Gesamtarbeitsverträge gelten auch für IV versicherte Arbeitnehmende. Wird der Minimallohn gemäss Gesamtarbeitsvertrag aufgrund eingeschränkter Leistung unterschritten, besprechen Sie weitere Schritte mit der Eingliederungsfachperson der IV.

Wie wird das Arbeitspensum festgelegt?

Aufgrund der Leistungsfähigkeit und den Erfahrungen während des Arbeitsversuches.

Übernimmt die IV einen Teil des Lohns, wenn die Begleitung einer versicherten Person mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist?

Während der Einarbeitungszeit kann die IV Unternehmen mit einem Einarbeitungszuschuss unterstützen. Später kann das kantonale Sozialamt prüfen, ob Unterstützung im Rahmen des Behindertenintegrationsgesetzes möglich ist. Bedingung dafür ist ein Anspruch auf eine IV-Rente.

Gelten für Arbeitsverträge spezielle Vorschriften?

Für den Arbeitsvertrag gibt es keine speziellen Vorschriften. Es gelten die Vorgaben des OR (Obligationenrecht) und/oder des Gesamtarbeitsvertrages.

Unfallversicherung, Pensionskasse und Krankentaggeldversicherung: Gibt es Auswirkungen auf Kosten und Leistungen bei diesen Versicherungen, wenn wir eine IV versicherte Person einstellen?

Es gelten die gleichen Versicherungsbedingungen wie für alle anderen Mitarbeitenden.

Kommt es aufgrund übermässiger Krankheitstage zu einer Prämienerhöhung, kann die IV daran einen Beitrag leisten (für max. 3 Jahre).

Müssen Vorgesetzte, Arbeitskollegen und Kunden über die Beeinträchtigung informiert werden?

Das muss jeweils im Einzelfall entschieden werden.

Es ist grundsätzlich sinnvoll, direkt betroffene Teams zu informieren und damit Akzeptanz zu schaffen. So können Sie Missverständnissen vorbeugen.

  • Beispielsweise kann eine psychische Einschränkung das Tempo bei der Einarbeitung und die Arbeitsleistung reduzieren.
  • Oder: In einem Büro mit sehbehinderten Mitarbeitenden darf es keine Stolperfallen geben.

Wichtig ist, dass eine Information in Absprache mit der betroffenen Person geschieht. Die Eingliederungsfachperson der IV kann Sie hierzu beraten.

Wie geht das Unternehmen vor, wenn Probleme auftauchen (Arbeitsleistung, Zusammenarbeit, Absenzen)?

Die Führungsverantwor­tung liegt beim Unternehmen.

Suchen Sie das persönliche Gespräch, sprechen Sie Probleme rechtzeitig an und handeln Sie mit gesundem Menschenverstand.

Wer hilft bei Schwierigkeiten?

Arbeitgeber und Arbeitnehmende können Beratung und Begleitung der IV für max. drei Jahre einfordern.

Danach unterstützt die IV bei Problemen, die mit einer Veränderung der Beeinträchtigung (z.B. gesundheitliche Verschlechterung) in Verbindung steht.

Können wir Mitarbeitenden, welche uns von der IV vermittelt wurden, kündigen?

Ja, das ist möglich. Die Verantwortung dafür liegt beim Unternehmen.

Bei einer Kündigung müssen die Richtlinien des Obligationenrechts (OR) sowie die Bedingungen des Arbeitsvertrages eingehalten werden.

Wie müssen wir bei einer Kündigung vorgehen?

Wenn die Kündigung aufgrund behinderungsbedingter Aspekte ansteht, empfehlen wir, die IV rechtzeitig miteinzubeziehen.

Müssen wir die IV über eine Kündigung informieren?

Nein, in der Regel ist dies nicht nötig. Es ist Sache der versicherten Person.

Allgemeines

Warum vermittelt die IV versicherte Personen? Bedeutet eine IV-Rente nicht, dass diese Personen arbeitsunfähig sind?

Das stimmt so nicht.

 

Beispiel 1:

Ein Bäcker bekommt eine Mehlstauballergie. Er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, könnte jedoch z.B. in der Logistik arbeiten. Die IV unterstützt ihn mit dem Ziel, eine Umschulung zu machen oder eine Anstellung in einer anderen Branche zu finden.

 

Beispiel 2:

Eine Person, die 100% gearbeitet hat, verliert aufgrund einer körperlichen oder psychischen Krankheit ihren Arbeitsplatz. Sie ist in der Leistungsfähigkeit eingeschränkt und kann nicht mehr Vollzeit arbeiten.

Warum bekommt jemand eine IV-Rente?

Eine Person hat Anspruch auf eine IV-Rente, wenn er/sie wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann.